Eigenheimfinanzierung

Wie der Traum vom Eigenheim Wirklichkeit wird

Eigenkapital – Das müssen Sie mitbringen

Bei der Eigenheimfinanzierung spielen Höhe und Quelle des Eigenkapitals eine wichtige Rolle. Schweizer haben verschiedene Möglichkeiten, die geforderte Summe zu erreichen.

Die Hypothekarzinsen sind auch in der Schweiz auf einem Rekordtief und Wohnraum so günstig wie selten zuvor. Bei aller Euphorie benötigen Sie eine solide Finanzierung, um den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung Wirklichkeit werden zu lassen. Im Fokus steht neben Ihrem Einkommen insbesondere das Eigenkapital, das Sie mitbringen. Zieht man diesen Betrag vom Kaufpreis ab, ergibt sich damit Ihr Bedarf an Fremdmitteln. Bei der Prüfung eines Kreditantrags verlangen die Schweizer Banken, dass Sie als Eigenheimkäufer mindestens 20 % der Kaufsumme selber aufbringen können und die Belastung durch die Immobilie ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigt. Wenn Sie das geforderte Eigenkapital nicht in bar auf dem Konto haben, bieten sich andere Geldquellen.

Griff in die Pensionskasse

Unter gewissen Voraussetzungen kann man als Schweizer zur Finanzierung des Wohneigentums einen Teil des Geldes aus seiner Pensionskasse (zweite Säule) verpfänden oder vorbeziehen, also sich auszahlen lassen. Möglich macht dies das Schweizer Gesetz zur Wohnungseigentumsförderung (WEF). Dieser Zugriff auf das Pensionskassengeld ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Unter anderem müssen Sie das Wohneigentum selbst dauernd nutzen und ein Eigenkapital von mindestens 10 % des Kaufpreises vorweisen können, das nicht aus der Pensionskasse stammen darf.

Entscheiden Sie sich für den Vorbezug, werden Ihre Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrente reduziert, das heißt Sie müssen diese Lücke kompensieren und Geld auf die Seite legen, z.B. mit einer privaten Versicherung. Weiterer Nachteil ist die Besteuerung des ausgezahlten Kapitals. Außerdem gilt es in der Schweiz, bei der Höhe der auszuzahlenden Summe wichtige Fristen und Altersgrenzen zu berücksichtigen. Die Vorteile des Vorbezugs liegen im reduzierten Hypothekarkredit und einer niedrigeren Zinsbelastung aufgrund eines erhöhten Eigenkapitals.

Sie können in der Schweiz das Pensionskassengeld auch verpfänden. Dann werden Ihre Altersleistungen nicht gekürzt, die Kapitalauszahlung nicht besteuert und Ihr zu versteuerndes Einkommen aufgrund höherer Schuldzinsen geringer. Hypothek und Hypothekarzinsen sind bei der Verpfändung jedoch höher, da die Schweizer Bank Ihren Hypothekarkredit um die verpfändete Summe erhöht.

Für beide Zugriffe auf das Pensionskassenguthaben gilt, dass sie spätestens drei Jahre vor Erreichen des reglementarischen Pensionierungsalters erfolgt sein müssen.

Unterstützung durch die Familie

Wenn Ihre Eltern mit ihrem Vermögen den geplanten Immobilienkauf unterstützen wollen, gibt es in der Schweiz den Weg des Erbvorbezugs oder der Schenkung, die auch durch andere vermögende Verwandte erfolgen kann. Haben Sie Geschwister, können beispielsweise alle den gleichen einmaligen Betrag von Ihren Eltern erhalten. Bekommt nur einer der Geschwister einen gewissen Betrag, dann wird dieser Erbvorzug nach dem Tod der Eltern bei der Erbteilung berücksichtigt, wobei die Pflichtteile der anderen Erben nicht verletzt werden dürfen. Eine Schenkung oder ein Erbvorzug kann auch zum gegenseitigen Vorteil genutzt werden, indem Sie auf ihre Erbschaft verzichten, solange einer der beiden Elternteile lebt. Dieser kann dann zum Beispiel im Eigenheim wohnen bleiben und über mehr Kapital zur Gestaltung seines Lebensabends verfügen. Ob eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt, hängt vom jeweiligen Schweizer Kanton ab. Eine andere Möglichkeit, Ihr Eigenkapital zu erhöhen, ist ein Darlehen, das Ihnen Familienmitglieder oder Freunde gewähren. Sofern dieses Darlehen zinslos ist und die Laufzeit mindestens der Ihres Hypothekarkredits entspricht, rechnet die Schweizer Bank den Darlehensbetrag Ihrem Eigenkapital zu.

Ersparnisse, Wertschriften und Wertsachen

Was viele nicht wissen: Auch Wertschriften wie Aktien oder Obligationen werden von Schweizer Banken zum Eigenkapital gerechnet, ebenso klassische 3a-Konten (dritte Säule) und Lebensversicherungen unabhängig davon, ob man das Vermögen bezieht oder verpfändet; die Bank benötigt diese Wertschriften lediglich als weitere Sicherheit. Wenn das alles für Sie als Eigenheimkäufer nicht in Frage kommt, können auch Wertsachen wie Kunstobjekte, Schmuckstücke oder Goldbarren verkauft und so zu Geld gemacht werden, das dem Eigenkapital zugutekommt. Ansonsten heißt es für Sie: Abwarten und sparen, bis genügend Eigenkapital vorhanden ist.