Privatunterkünfte richtig vermieten

Reisewebsites, welche Privatunterkünfte zum buchen anbieten, gewinnen an grosser Beliebtheit.

Auch viele Schweizer sind mit Plattformen wie airbnb.ch oder housetrip.ch vertraut und vermieten ihre Wohnungen an Reisende. Erfahren Sie hier, worauf Sie beim Vermieten privater Unterkünfte achten sollten, um Schwierigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden.

Das Überlassen von Wohnraum über Vermittlungsplattformen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, jedoch rechtlich noch nicht klar geregelt. Sie sollten sich daher genau über das erlaubte Vorgehen informieren, bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus auf einer Vermittlungsplattform inserieren.

Beim Anbieten von Privatunterkünften wird davon ausgegangen, dass der Mieter mit den Gästen einen Vertrag abschliesst, welcher, soweit anwendbar, den Bestimmungen der Untermiete unterliegt. Die Vermietung an Drittpersonen darf jedoch nicht ohne Zustimmung des Vermieters stattfinden. (Quelle: www.mieterverband.ch)

Zustimmung des Vermieters einholen

Um Schwierigkeiten mit dem Eigentümer, dem Vermieter oder der Verwaltung vorzubeugen, müssen einige Regeln eingehalten werden. Der Mieter muss den Eigentümer vorgängig über sein Vorhaben informieren und dessen schriftliche Zustimmung einholen. Dem Vermieter müssen ausserdem die Bedingungen des Airbnb-Angebots bekannt gegeben werden, wie zum Beispiel den Übernachtungspreis oder allfällige zusätzliche Dienstleistungen für die Gäste.

Falls sich die Konditionen der Untermiete ändern, muss der Vermieter darüber informiert werden und seine erneute Zustimmung geben.

Vermieter verweigert Zustimmung

Wenn der Vermieter seine Zustimmung verweigert, braucht er dafür einen sogenannten Verweigerungsgrund. Folgende Gründe können bestehen:

  • Der Mieter lehnt die Bekanntgabe der Bedingungen zur Untermiete ab.
  • Die Bedingungen der Untermiete sind missbräuchlich (Mieter erwirtschaftet Gewinn)
  • Es entstehen wesentliche Nachteile für den Vermieter oder andere Mieter im Haus (z. B. Partygäste stören Nachbarn regelmässig)

Blosse Vorurteile des Vermieters gegenüber Vermittlungsplattformen reichen für eine Verweigerung der Zustimmung nicht aus.

Unterkunft ohne Zustimmung vermieten

Wenn Sie Ihre Wohnung ohne Zustimmung des Eigentümers auf Plattformen wie airb inserieren und vermieten, oder die Regeln der Untermiete nicht einhalten, riskieren Sie eine vorzeitige Wohnungskündigung. Falls Sie eine Kündigung erhalten, jedoch keiner der drei Verweigerungsgründe zutrifft, können Sie diese anfechten. (Quelle: www.mieterverband.ch)

Das eigene Zuhause Drittpersonen zu vermieten, ist in der Schweiz somit gut möglich. Wichtig ist, dass man den Vermieter oder die Verwaltung um Erlaubnis bittet und auch ein gut begründetes Nein des Vermieters akzeptiert.