Gefahren der Untervermietung
Die Untervermietung ist nicht ohne Risiko
Mit dem Aufkommen von Webportalen für die private Unterkunftsvermittlung wie z. B. AirBnB wird eine hohe Anzahl an Wohnungen dem in einigen Schweizer Regionen ohnehin schon angespannten regulären Mietwohnungsmarkt entzogen. Die Untervermietung ist zudem nicht ohne Risiko, insofern der Mieter für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter haftbar bleibt.
Eine Wohnung zu finden ist heutzutage wahrlich keine einfache Sache. Dies umso mehr, als Vermietungs-Plattformen wie z.B. AirBnB zur Verknappung des Wohnungsangebots beitragen. Dadurch werden hunderte von Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen, was die Situation auf einem bereits hart umkämpften Markt wie in Zürich oder in Genf zusätzlich beeinträchtigt.
Die Untervermietung ist im Übrigen gesetzlich geregelt. Der Mieter kann zwar seine Wohnung ganz oder in Teilen untervermieten, benötigt dafür jedoch die vorherige Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung muss schriftlich erteilt werden.
Der Vermieter kann eine Untervermietung ablehnen, falls der Mieter sich weigert, ihm die Bedingungen der Untermiete mitzuteilen (Identität des Untermieters, Dauer der Untermiete, Höhe des Untermietzinses usw.), falls die Bedingungen der Untermiete im Verhältnis zum Mietzins des Hauptmietverhältnisses missbräuchlich sind (z. B. könnte der Vermieter dem Mieter seine Zustimmung verweigern, wenn dieser vom Untermieter einen im Vergleich zum Hauptmietzins übermässig hohen Mietzins verlangt) oder falls die Untermiete für den Vermieter wesentliche Nachteile mit sich bringt. In Bezug auf den letzten Punkt wäre dies dann der Fall, wenn die Zweckbestimmung der Mieträumlichkeiten wesentlich verändert würde. Beispielsweise könnte dem Mieter die Zustimmung des Vermieters verweigert werden, falls dieser beabsichtigt, seine Wohnung an rauchende Personen unterzuvermieten, obwohl die gemietete Wohnung für Nichtraucher bestimmt ist.
Der Mieter, der seine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, läuft Gefahr, dass ihm sein Mietverhältnis fristlos aufgekündigt wird. Doch selbst wenn der Mieter die Zustimmung erhält, heisst das noch lange nicht, dass er von jeglicher Verpflichtung befreit ist. Ganz im Gegenteil bleibt der Mieter gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet. Ferner haftet er gegenüber dem Vermieter für allfällige Schäden, die vom Untermieter verursacht worden sind. Schliesslich muss der Mieter bei Ablauf der Untermiete mit möglichen Anträgen auf eine Verlängerung des Untermietverhältnisses rechnen, da der Untermieter grundsätzlich über die gleichen Rechte wie der Mieter verfügt.
So schliesst der Mieter selbst bei einer Untermiete von nur einigen Tagen mit dem Untermieter einen Mietvertrag ab. Der Untermieter wird daher, z. B. bei einem Mangel der Mietsache, vom Mieter die Wiederherstellung der Mietsache verlangen. Falls der Vermieter das Hauptmietverhältnis des Mieters kündigt, hat dies zudem nicht automatisch auch die Aufhebung des Untermietvertrags zur Folge. Der Mieter muss somit das Untermietverhältnis seinerseits unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auflösen. Wie bereits weiter oben erwähnt, hat der Untermieter die gleichen Rechte wie der Mieter und kann folglich vom Mieter eine Verlängerung seines Mietvertrags verlangen.
Da bestimmte Formen der Untermiete das Wohnungsangebot einschränken, werden darüber hinaus von öffentlichen Stellen entsprechende Massnahmen ergriffen, um gegen die Wohnungsknappheit vorzugehen. Diese Stellen werden somit zu Immobilienhändlern, die Parzellen erwerben − anstelle der Investoren,die dort Bauprojekte realisieren wollten.
Das ist aber nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand, die sich auf die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen zur Wohnbauförderung zu beschränken hat. Kommt hinzu, dass solche Massnahmen ihr Ziel verfehlen. Denn mit dem Erwerb einer Parzelle durch den Staat wird ein gesetzlich vorgegebener Prozess ausgelöst, der zahlreiche Studien, öffentliche Ausschreibungen usw. umfasst. Dadurch vergehen mehrere Jahre, bevor die Wohnungen gebaut werden, während der Investor bereit war, sofort mit dem Wohnungsbau zu beginnen. Die Förderung des Wohnbaus und damit die Bekämpfung der Wohnungsknappheit setzt voraus, dass administrative Verfahren vereinfacht und Eigentümer zum Bau von Wohnraum motiviert werden.
