Nebenkosten – Was gibt es zu beachten?
Welche Kosten haben Sie tatsächlich zu bezahlen und welche muss der Vermieter übernehmen?
Die Nebenkostenabrechnung wirft bei vielen Mietern Fragen auf. Welche Nebenkosten müssen Sie bezahlen und welche werden vom Vermieter übernommen? Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Nebenkostenabrechnungen können sehr komplex ausfallen. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen, damit Sie keine Beträge bezahlen, die Sie gar nicht zahlen müssen.
Welche Nebenkosten gibt es?
Nebenkosten werden als diejenigen Betriebskosten und öffentlichen Ausgaben definiert, welche mit der Benutzung der Mietwohnung zusammenhängen. Immer anzutreffende Nebenkosten sind Heiz- und Warmwasserkosten. Folgende Kosten können ebenfalls dazugehören:
- Kosten für den Abwart
- Schneeräumung
- Gartenpflege
- Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser
- Allgemeinstrom im Treppenhaus/Waschküche
- TV-Gebühren
Der Vermieter kann nicht alle seine Aufwendungen auf den Mieter abwälzen. Folgende Kosten hat er selber zu tragen:
- Gebäude- und Haftpflichtversicherungsprämien (ausgenommen die Versicherung der Heizanlage)
- Liegenschaftssteuern
- Allgemeine Verwaltungskosten
- Aufwendungen für Reparaturen
- Aufwendungen für Neuanschaffungen oder für den Ersatz alter Geräte
Nebenkosten im Mietvertrag
Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag genau angegeben sein. Falls Sie also eine Rechnung mit Nebenkosten erhalten, die nicht im Mietvertrag erwähnt sind, brauchen Sie diese nicht zu bezahlen (Quelle: Mieterinnen- und Mieterverband).
In den meisten Mietverträgen sind die Nebenkosten und der Nettomietzins separat aufgeführt. Es ist jedoch möglich, einen Mietzins «alles inklusive» zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass sämtliche Nebenkosten im Nettomietzins inbegriffen sind. In diesem Fall müssen alle Nebenkosten, welche nicht im Nettomietzins inbegriffen sind, einzeln aufgeführt und separat verrechnet werden.
Unzufriedenheit bei der Nebenkostenabrechnung
Falls Sie mit einer zugestellten Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden sind, empfiehlt sich als Erstes das Gespräch mit dem Vermieter. Wenn Sie das Problem nicht gemeinsam lösen können, haben Sie die Möglichkeit bei der Rechtsberatungsstelle des örtlichen Mieterverbands vorzusprechen.
Veränderungen der Nebenkosten durch den Vermieter
Bei steigenden Betriebskosten wird der Vermieter die vereinbarten Beträge erhöhen wollen oder neue, bisher im Nettomietzins inbegriffene Nebenkosten einführen. Derartige Vertragsänderungen muss der Vermieter auf einem amtlichen Formular mitteilen und begründen. Falls Sie mit den Vertragsänderungen nicht einverstanden sind, können diese bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden.