Wohnungskündigung durch den Mieter

Die Kündigung eines Mietobjekts ist klar geregelt.

Als Mieter können Sie unbefristete Mietverträge auflösen, sind aber verpflichtet, Kündigungsfrist und -termin einzuhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie bei einer Wohnungskündigung vorgehen sollten.

Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie der Vermieter oder die Verwaltung schriftlich zugestellt bekommt. Sie können dem Vermieter das Kündigungsschreiben aber auch persönlich übergeben. Verlangen Sie in diesem Fall eine Unterschrift des Vermieters auf einer Kopie, um die Zustellung des Schreibens belegen zu können. Die Wohnungskündigung muss nicht begründet werden.

Sind mehrere Personen im Mietvertrag aufgeführt, müssen diese die Kündigung gemeinsam unterschreiben. Falls jedoch nur einer der Mieter die Wohnung verlassen möchte, ist grundsätzlich eine Zustimmung der verbleibenden Mieter sowie des Vermieters notwendig. Bei Familienwohnungen braucht es eine Unterschrift beider Ehepartner, auch wenn im Mietvertrag nur ein Ehepartner als Mietpartei genannt wird.

Die Kündigungstermine und -fristen

Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Mietverhältnis endet, beziehungsweise der Tag an dem Sie ausziehen. Falls Sie in Ihrem Mietvertrag keine Angaben zu den Kündigungsterminen finden, gelten die ortsüblichen Termine.

Neben dem Kündigungstermin ist auch die Kündigungsfrist einzuhalten. Bei Wohnungen beträgt diese mindestens drei Monate, bei Geschäftslokalen mindestens sechs Monate. Bei möblierten Einzelzimmern gilt, falls nichts anderes vereinbart wurde, eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Denken Sie also daran, das Kündigungsschreiben fristgerecht abzuschicken, so dass Ihre Kündigung pünktlich beim Vermieter eintrifft.

Ausserterminliche Wohnungskündigung

Da es unter anderem schwierig ist, auf einen bestimmten Termin eine neue Wohnung zu finden, ziehen immer mehr Mieter ausserterminlich um. Falls auch Sie Ihre Wohnung ausserhalb der ordentlichen Kündigungstermine kündigen möchten, müssen Sie einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter finden, welcher Ihre Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernimmt.

Sie brauchen Ihrem Vermieter nur einen Nachmieter vorzuschlagen. Es empfiehlt sich jedoch, mehrere Nachmieter zu melden, im Falle dass sich ein Interessent umentscheidet und die Wohnung doch nicht übernehmen möchte.

Mit der Unterschrift auf einem Meldeformular können mögliche Nachmieter Ihr Interesse an der Wohnung bekunden. Schicken Sie dieses Formular mit einem Begleitschreiben und Kopien der Betreibungsauszüge dem Vermieter und bewahren Sie Kopien von sämtlichen Unterlagen bei sich auf.

Beachten Sie hier, dass sich der Vermieter 14 bis 30 Tage Zeit nehmen darf, um die vorgeschlagenen Nachmieter zu prüfen.

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